Allgemeine Mietbedingungen

Vertragsabschluss:

  • Sie geben uns Ihren Buchungswunsch mit vollständiger Anschrift (Name, Vorname, Strasse, PLZ, Wohnort, Alter bei Kindern) aller anreisenden Personen und gewünschtem Buchungszeitraum per E-Mail, Fax, Anruf oder Post.
  •  Wir senden Ihnen umgehend ein freibleibendes Angebot per E-Mail, wenn der gewünschte Zeitraum frei ist.
  • Sie senden uns dieses Angebot unterschrieben per email, Fax oder Post zurück und überweisen eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtmiete, die 7 Wochentage nach Rücksendung des Angebots auf unserem Girokonto ersichtlich sein muss.  Wenn die Anzahlung nicht fristgerecht auf unserem Konto ist, sind wir berechtigt die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.
  • Die Restzahlung, einschliesslich einer Kaution von € 250,–  muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt – ohne weitere Aufforderung – bei uns eingegangen sein. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt uns das Objekt anderweitig zu vermieten.
  • Nach dem Eingang des Restbetrages und ca. 2 Wochen vor Ihrem Anreisetag senden wir Ihnen per E-Mail die vollständigen Unterlagen mit allen notwendigen Informationen – z.B. den Namen und die Anschrift des Verwalters am Ort sowie eine Anfahrtsskizze.
  • Die Kaution wird spätestens einen Monat nach Beendigung der Mietzeit zurückerstattet, sofern keine Schäden entstanden sind.
  • Bei Abschluss eines Vertrages weniger als 8 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zu entrichten. Die vorgenannten Regelungen bezüglich nicht erfolgter oder verspäteter Zahlung gelten entsprechend.

Rücktritt durch den Mieter:

Der Mieter kann jederzeit schriftlich von dem Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entstehen folgende Entschädigungen:

– bis 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtpreises
– vom 60. bis 35 Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
– vom 34. bis zum  Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
– bei Nichtantritt 100% des Gesamtpreises

Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Der Mieter kann auch einen geeigneten Ersatzmieter stellen.  Mietern wird eine Reiserücktrittversicherung empfohlen.

Rücktritt durch den Vermieter:  

Kann aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Nichtbewohnbarkeit durch Defekte, höhere Gewalt oder Einbruch) das Haus nicht zur Verfügung gestellt werden, erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis in voller Höhe zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.

Pflichten des Mieters

Der Mieter übernimmt das Ferienhaus in einwandfreiem Zustand. Dem Mieter obliegt die pflegliche Behandlung und die regelmässige Reinigung des Mietobjektes. Der Mieter muss bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Auftretende Mängel sind dem Vermieter und dessen örtlichem Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Ebenso informiert der Mieter den örtlichen Betreuer unverzüglich, falls ihm selbst etwas kaputt geht oder Schäden – auch unverschuldete – entstehen. Der Mieter ist in der Regel durch seine Hausratversicherung (evtl. mit dem Versicherer abklären) versichert.

Haustiere

Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.

Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden aller Art während des Aufenthaltes des Mieters im Ferienhaus. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, etwa durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Von der Leistungspflicht des Eigentümers ausgeschlossen sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Ferienhaus und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objektes, der Strand und die Verhältnisse im Dorf. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche.

Das Haus darf nur von den bei der Buchung angemeldeten Personen belegt werden. Eine Überbelegung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Im Falle einer Überbelegung sind der Vermieter oder dessen Beauftrage am Ort berechtigt, alle nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen oder Haustiere unverzüglich abzuweisen.  Diese Regelung gilt auch für Dauerbesucher, unabhängig davon, ob diese Besucher in dem Haus auch übernachten oder sich nur tagsüber dort aufhalten.

Bitte berücksichtigen Sie, dass unser Haus leider nicht behindertengerecht ist.

Sämtliche vertraglichen und ausservertraglichen Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, einschliesslich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten ist auf den einfachen Mietpreis beschränkt.

Abreise:

Die vereinbarte Rückgabezeit von 11 Uhr am Abreisetag ist einzuhalten. Ab 11 Uhr ist dem Verwalter ein jederzeitiges Betreten der Räumlichkeiten gestattet, verbunden mit der uneingeschränkten Möglichkeit zur Endreinigung. Wenn das Ferienhaus nicht bis 11 Uhr am Abreisetag verlassen wird, sind wir berechtigt, die Tagesmiete und entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Haus, den Garten und alle Gegenstände des Mietobjektes in einwandfreiem Zustand gereinigt, aufgeräumt und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Insbesondere sind die Abfälle zu entsorgen sowie Küchengeräte und -maschinen, Töpfe und Geschirr sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Während der Mietzeit entstandene Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben.

Reklamationen:

Bitte melden Sie eventuell vorgefundene oder aufgetretene Schäden oder Mängel – selbst kleinerer Art – auch in Ihrem Interesse unverzüglich dem Verwalter (spätestens innerhalb 24 Stunden). Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Mängel, die erst bei oder nach der Abreise gemeldet werden, berechtigen nicht zu Schadensersatzforderungen oder Mietminderungen.

Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn er zuvor den Mangel angezeigt und zu dessen Behebung eine angemessene Frist gesetzt hat.

Alle elektrischen und elektronischen Geräte (z.B. Kaffeemaschine, Mikrowelle, Toaster, Bügeleisen, Staubsauger, Wasserkocher, Stereoanlage, Sat-TV etc.) werden ohne Rechtsanspruch zur Verfügung gestellt. Bei eventuellen Ausfällen und notwendigen Reparaturen besteht kein Anspruch auf Mietminderung. Wir sind bemüht eventuelle Ausfälle zügigst zu beheben.

Der Mieter ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Vermieter diesem gegenüber innerhalb eines Monats nach Abgabe des Mietobjektes geltend zu machen.

Sonderwünsche und Nebenabreden:

Sonderwünsche, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Gerichtsstand ist 25335 Elmshorn, Bundesrepublik Deutschland

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die einschlägige gesetzliche Regelung.